Forderungsinkasso
In der Schweiz erfolgt das Inkasso über die Schuldbetreibung und den Konkurs. Deren Verfahren sind im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt. Die Vollstreckung von Entscheiden, die nicht auf eine Geldzahlung lauten, wird hingegen durch andere gesetzlichen Bestimmungen geregelt und erfordert ein anderes Verfahren.
Das Forderungsinkasso in der Schweiz ist auf der Basis des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs möglich, und zwar gegen einen Schuldner, der in der Schweiz domiziliert ist, mit Sitz in der Schweiz oder dessen Pfandgegenstand für die Absicherung der betroffenen Forderung sich in der Schweiz befindet.