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Grundpfandrecht

 

Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein gesetzlich verbindliches Druckmittel, welches Handwerkern und Unternehmern zur Verfügung steht. Wegen seiner besonderen Natur (Pfand) verjährt das Grundpfandrecht nicht. Sobald das Verfahren angelaufen ist, wird dem Bauherrn die Konsolidierung des Baukredits oder der Hausverkauf verunmöglicht. Für Architekten, Arbeitgeber von Bauhandwerkern und Ingenieure besteht kein Anspruch auf ein Pfandrecht. Verwaltungsvermögen des Gemeinwesens (Schulen…) sind nicht pfändbar. Die Frist für die Dossiereinreichung des Bauhandwerkerpfandrechts beträgt vier Monate nach Ende der Bauarbeiten. Entdecken Sie unsere Dienstleistung für die Verwaltung des Grundpfandrechts.

 

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