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Gesetzliches Grundpfandrecht

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Einfache Abwicklung der Formalitäten im Hinblick auf die Eintragung eines gesetzlichen Grundpfandrechts

Das gesetzliche Bauhandwerkerpfandrecht ist eine besondere Form des Grundpfandrechts. Es gibt dem Bauhandwerker eine gesetzliche Grundlage, um die Eintragung eines Pfandrechts auf dem Grundstück, für das er Leistungen erbracht hat, zu verlangen.

Nimmt ein Handwerker einen Auftrag an, geht er ein Risiko ein, denn in der Regel kann er für seine Leistungen keine Anzahlung verlangen. Und was gebaut ist, ist ein für allemal gebaut. So kann er eine Granitplatte, die nach Mass angefertigt und in die Küche eines Hauses eingebaut wurde, schwerlich wieder demontieren, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird.

Wird seine Leistung nach Abschluss der Arbeiten nicht innert vier Monaten bezahlt, kann er als Sicherheit für seine Forderung ein gesetzliches Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch und belastet das Grundstück, sodass der Gläubiger dessen Verkauf veranlassen kann, um die Bezahlung seiner Forderung zu erreichen.


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