Verlustschein
Eine durch das Betreibungsamt an die Gläubiger ausgestellte Bescheinigung. Diese hält den ungedeckten Betrag fest und gilt als Schuldanerkennung. Dem Gläubiger entstehen daraus verschiedene Vorteile wie z. B., dass die Forderung erst 20 Jahre nach Ausstellung des Dokuments verjährt. Der ausgestellte Verlustschein bedeutet, dass eine erneute Betreibung nur eingeleitet werden kann, falls der Schuldner zu neuem Vermögen kommt.