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Pfändungsankündigung

 

Damit das Betreibungsamt überprüfen kann, ob eine Pfändung des Schuldners möglich ist, erhält dieser die Pfändungsankündigung. Darin wird ihm das Datum der an seinem Wohnsitz durchgeführten Pfändung angekündigt. Der Schuldner kann vorgängig auf dem Betreibungsamt bei einer Pfändungsbeamtin oder einem Pfändungsbeamten vorsprechen.

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