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Einwohnerkontrolle

 

Damit die Behörden ihre Aufgaben erfüllen können, müssen sie ihre Bürger lokalisieren können. Dafür ist die Einwohnerkontrolle zuständig.

In jeder Gemeinde gibt es dementsprechend eine Abteilung oder ein Amt, welches für die Führung des Einwohnerregisters und die laufende Aktualisierung der Personendaten zuständig ist. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erteilt diese Behörde über dieses Register den verschiedenen Verwaltungsstellen (Wahlregister, Steuerbehörde, industrielle Betriebe, Zivilschutz usw.) die benötigten Auskünfte. Sie liefert Privatpersonen ebenfalls gesetzlich festgelegte Daten. Die Einwohnerkontrollen unterstehen kantonaler Gesetzgebung. Kommunale Reglemente ergänzen diese Gesetzgebung hauptsächlich in Bezug auf Gebühren.

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