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Betreibungs- und Konkursämter

 

Die Betreibungs- und Konkursämter sind im Kanton für die Anwendung des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs zuständig.


Das Betreibungsamt :

1.     Entgegennahme des Betreibungsbegehrens oder des Fortsetzungsbegehrens

2.     Zustellen der Zahlungsbefehle an die Schuldner

3.     Entgegennahme der Rechtsvorschläge

4.     Einkassieren von Schuldnerzahlungen und, nach Abzug der Kosten, Übermitteln des Geldes an die Gläubiger

5.     Durchführen der Pfändungen

6.     Verwerten der gepfändeten Vermögenswerte

7.     Verteilen des Verwertungserlöses unter den Gläubigern

8.     ggf. Ausstellen von Verlustscheinen


Das Betreibungsamt aktualisiert die verschiedenen Register und fertigt Auszüge daraus aus, soweit ein entsprechendes Interesse glaubhaft gemacht wird. Es stellt ebenfalls Auszüge aus dem Betreibungsregister aus, welche für administrative Schritte nützlich sind (Wohnungsmiete, Kreditanfragen bei Banken usw.). Das Betreibungsamt führt ausserdem das Eigentumsvorbehaltsregister.


Liste der Betreibungs- und Konkursämter in der Schweiz : Waadtland, Genf, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Zürich usw.



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