Rechtsvorschlag
Ein Schuldner, welcher mit Bestandteilen des Ein Schuldner, welcher mit Bestandteilen des nicht einverstanden ist und schriftlich oder mündlich Rechtsvorschlag erheben will, erklärt dies entweder sofort gegenüber der zustellenden Person oder teilt dies dem Betreibungsamt innert 10 Tagen nach der Zustellung mit.
Will der Schuldner eine Forderung nur teilweise bestreiten, muss er den genauen Betrag, den er bestreiten oder anerkennen will, angeben, sonst gilt die ganze Forderung als bestritten. Der Rechtsvorschlag muss ansonsten nicht begründet werden.
Der Rechtsvorschlag schiebt die Fortsetzung der Betreibung momentan auf. Um mit der Betreibung fortfahren zu können, muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsverfahren oder eine Klage auf Anerkennung seiner Forderung durchsetzen können. Ein unbegründeter Rechtsvorschlag kann durch das nachfolgende Rechtsöffnungsverfahren hohe Kosten verursachen.